Was ist das PROBLEM?

In Deutschland sind Millionen Menschen auf eine Sehhilfe angewiesen. Fast zwei Drittel aller Erwachsenen tragen eine Brille. Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Brille benötigen, haben aber i.d.R. keinen Anspruch auf Unterstützung für den Kauf einer Sehhilfe.* Auch einkommensschwache personen erhalten keine Unterstützung!

Entgegen der viel verbreiteten Idee, dass Brillen für einen Nulltarif zu haben sind, entspricht dies nicht der Realität. Aufgrund der jeweiligen Sehschwäche und zum Beispiel notwendiger Entspiegelungen der Gläser, liegt der durchschnittliche Minimalpreis einer Brille bei ca. 180 Euro.
Für viele Menschen mit wenig Geld, z.B. Menschen, die von Hartz IV leben, eine Mini-Rente bekommen oder die aus Ihrer Heimat geflohen sind, stellt der finanzielle Aufwand für den Kauf einer Brille ein erhebliches Problem dar. Und so gibt es Menschen, die sich keine Brille leisten können.

Für die betroffenen Menschen können daraus - auch bei leichten Sehschwächen - erhebliche Probleme im Alltag resultieren:

  • ältere Menschen, die ständig stürzen
  • Arbeitslose, für die die Aufnahme eines neuen Jobs durch das Fehlen einer Brille unmöglich wird
  • Menschen, die am kulturellen Leben nicht teilnehmen können
  • Menschen, die sich nicht gefahrlos im Straßenverkehr bewegen können
  • geflüchtete Menschen, die Schwierigkeiten haben eine neue Sprache und Schrift zu erlernen

Eine Brille ist somit von grundlegender Bedeutung, damit ein Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich ungefährdet im Alltag bewegen oder einer Erwerbsarbeit nachgehen kann.

Wer nicht gut sieht ist

  • … abgehängt.
  • … allein.
  • … ohne Durchblick.

 

* Bis zum 16.02.2017 galt diese Ausnahme: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Brillengläsern. Für andere Personen besteht der Anspruch nur, wenn auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 vorliegt (dies bedeutet, dass TROTZ Brille ein Sehvermögen von weniger als rund 30 Prozent vorliegen muss!).

Neu ist folgende Regelung: Am 16.02.2017 wurde das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet, indem nun festgelegt wurde, dass bei einer Sehstärke ab 6 Dioptrien und bei einer Hornhautverkrümmung bei über 4 Dioptrien die Brille von der Krankenkasse gezahlt wird.
Aber es besteht aber weiterhin enormer Handlungsbedarf! Denn damit sind noch immer die allermeisten Brillenträger ausgeschlossen, die bei einer etwas geringeren Sehschwäche weiterhin gar keine Unterstützung erhalten. Somit erhalten die allermeisten einkommensschwachen Menschen weiterhin keine finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Brille, weshalb es viele Menschen gibt, die sich keine passende Brille leisten können!